Visual Abstimmungskampagne SP Schweiz

Bei der Abstimmung am 14. Juni geht es nur vordergründig um Zuwanderung. Tatsächlich geht es um eine andere Grundsatzfrage: Setzt die Schweiz weiterhin auf europäischen Zusammenhalt und europäische Grundwerte? Oder schlägt sie den Weg nationalistischer Abschottung ein?

Gerade in diesem Punkt unterscheidet sich die SVP kaum von anderen rechtspopulistischen Kräften. Wie Alice Weidel in Deutschland, Viktor Orbán in Ungarn oder Donald Trump in den USA stellt auch sie internationale Zusammenarbeit, überstaatliche Institutionen und den europäischen Menschenrechtsschutz infrage – im Namen einer fundamentalistisch verstandenen «nationalen Souveränität».

Darum greift die SVP seit Jahrzehnten die bilateralen Verträge mit der EU, aber auch die Europäische Menschenrechtskonvention an. So auch mit der verfänglichen Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!».

Denn der geforderte, starre Bevölkerungsdeckel hätte gravierende Folgen. Sobald die Schweiz 9,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner erreicht – also bei einem Wachstum von gerade einmal vier Prozent –, müssten zentrale internationale Verträge faktisch gekündigt werden. Ohne Abwägung, allein wegen einer letztlich willkürlichen Zahl in der Verfassung.

Im Zentrum steht das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Die Initianten stellen es gerne als isolierte Regelung zur Migration dar. Das ist falsch. Die Personenfreizügigkeit gehört zu den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts und ist deshalb mit den anderen bilateralen Verträgen verknüpft. Wer sie kündigt, stellt den gesamten bilateralen Weg infrage.

Bei einer Annahme der Initiative wären deshalb nicht nur die Personenfreizügigkeit, sondern die gesamten Bilateralen I gefährdet. Auch wichtige Abkommen der Bilateralen II – etwa Schengen und Dublin – gerieten unter Druck. Und auch die neuen Bilateralen III müsste man wohl vergessen.

Die Schweiz würde sich damit ausgerechnet in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen von jenem europäischen Raum entfremden, auf den sie wirtschaftlich und sicherheitspolitisch angewiesen ist. Während Europa enger zusammenarbeitet, würde sich die Schweiz selbst ins Abseits manövrieren. Und stattdessen die Nähe zu wem suchen? Trump? Xi? Putin?

Gravierend wären die Folgen auch für unsere Grundrechte. Gemäss der Botschaft des Bundesrats würden durch die Initiative fundamentale menschenrechtliche Verpflichtungen infrage gestellt. Darunter mehrere UNO-Konventionen sowie die Europäische Menschenrechtskonvention.

Das wäre ein historischer Bruch. Die Schweiz versteht sich seit Jahrzehnten als Verteidigerin des Völkerrechts. Umso widersprüchlicher wäre es, wenn ausgerechnet sie beginnen würde, zentrale Menschenrechtsverträge infrage zu stellen. Und ja: Es würde den Grundrechtsschutz von uns allen schwächen, wenn wir unsere Rechte nicht mehr notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg durchsetzen könnten.

Natürlich darf und soll über Zuwanderung diskutiert werden. Sie bringt neben Chancen auch Herausforderungen mit sich. Doch diese bewältigt man ganz sicher nicht durch die Schwächung unserer Grundrechte und die Isolation in Europa.

Dieser Text ist am 27. Mai 2026 als Kolumne in der Südostschweiz erschienen.

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