Jon Pult, Nationalrat SP-GR, portraitiert am 16. Dezember 2019 in Bern. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!», über die Volk und Stände am 14. Juni entscheiden, ist weit mehr als ein innenpolitisches Projekt zur Begrenzung der Zuwanderung. Sie ist ein fundamentaler Angriff auf die aussenpolitischen Grundlagen unseres Landes. Würde die Initiative angenommen, hätte dies eine der schwersten selbstverschuldeten Beschädigungen der schweizerischen Aussenpolitik seit dem Zweiten Weltkrieg zur Folge.

Die Initiative würde unser Land dazu zwingen, zentrale internationale Verpflichtungen aufzugeben – nicht aufgrund geopolitischer Zwänge oder internationaler Krisen, sondern allein wegen eines starren Bevölkerungsdeckels in der Verfassung. Die Schweiz würde damit ihre eigene Handlungsfähigkeit mutwillig einschränken und ihre Glaubwürdigkeit als Vertragspartnerin und Anwältin des Völkerrechts massiv beschädigen.

Im Zentrum steht das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Die Initianten tun gerne so, als handle es sich dabei um ein isoliertes Migrationsabkommen. Tatsächlich ist die Personenfreizügigkeit jedoch eine der vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts. Wer sie kündigt, stellt die gesamte Logik des bilateralen Wegs infrage.

Genau deshalb würde die Initiative weit über die Zuwanderung hinausreichen. Aufgrund der Guillotineklausel stünden mit dem Ende der Personenfreizügigkeit sämtliche Bilateralen I auf dem Spiel. Darüber hinaus gerieten zentrale Abkommen der Bilateralen II unter Druck – insbesondere die Beteiligung an Schengen und Dublin. Auch die Bilateralen III wären damit infrage gestellt. Die Schweiz würde sich damit in einer Zeit globaler Unsicherheit ausgerechnet von jenem europäischen Raum entfremden, auf den sie wirtschaftlich, sicherheitspolitisch und geopolitisch angewiesen ist.

Die Initiative hätte jedoch noch weitreichendere Konsequenzen. Ihre Umsetzung würde eine ganze Kaskade internationaler Verpflichtungen infrage stellen. Betroffen wären – zusätzlich zum Freizügigkeitsabkommen, den Bilateralen I und II sowie dem EFTA-Übereinkommen – fundamentale menschenrechtliche Verpflichtungen, darunter:

  • die UNO-Flüchtlingskonvention mitsamt Zusatzprotokollen,
  • die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK),
  • die UNO-Kinderrechtskonvention,
  • der UNO-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte,
  • möglicherweise auch weitere Menschenrechts- und Schutzabkommen wie die Istanbul-Konvention oder das Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Damit würde die Schweiz ausgerechnet jene internationale Rechtsordnung schwächen, zu deren Aufbau und Verteidigung sie während Jahrzehnten beigetragen hat. Ein Land, das regelmässig für Menschenrechte, Völkerrecht, multilaterale Zusammenarbeit und internationale Gouvernanz eintritt, würde plötzlich selbst beginnen, internationale Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte zur Disposition zu stellen.

Besonders gravierend wäre die Infragestellung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die EMRK ist nicht irgendein Vertrag. Sie bildet das Fundament des europäischen Menschenrechtsschutzes nach 1945 – eine direkte Antwort auf Krieg, Faschismus und staatliche Willkür in Europa. Würde die Schweiz ihre Einhaltung relativieren oder gar ihre Mitgliedschaft im Europarat aufs Spiel setzen, wäre das nicht einfach ein juristischer Vorgang, sondern ein historischer Bruch mit den Institutionen und Werten des Nachkriegseuropas.

Hinzu kommt ein fundamentaler Widerspruch: Dieselben politischen Kräfte, die permanent von «Souveränität» sprechen, würden die Schweiz in Europa isolieren und ihre reale Handlungsfreiheit massiv reduzieren. Denn Souveränität entsteht heute nicht durch Abschottung, sondern durch verlässliche Partnerschaften, stabile Regeln und internationale Einbindung.

Gerade in einer Zeit wachsender geopolitischer Spannungen wäre die Annahme dieser Initiative deshalb ein Akt der aussenpolitischen Selbstverstümmelung. Während Europa sicherheits-, energie- und wirtschaftspolitisch enger zusammenrückt, würde sich die Schweiz selbst an den Rand stellen. Und in einer Zeit, in der Menschenrechte und Völkerrecht weltweit unter Druck stehen, würde sich die Schweiz faktisch auf die Seite jener Kräfte schlagen, die diese zivilisatorischen Errungenschaften des 20. Jahrhunderts zurückdrehen wollen.

Am 14. Juni geht es deshalb um weit mehr als um Migrationspolitik. Es geht um die Entscheidung, welche Art von Land die Schweiz sein will. Ein verlässlicher, offener, menschlicher und souveräner Staat im Zentrum Europas. Oder ein Land, das aus migrationspolitischer Nervosität beginnt, seine eigenen internationalen Fundamente einzureissen – und damit seine humanitären und demokratischen Werte preiszugeben.

Dieser Text ist zuerst als präsidiales Editorial auf der Website der SGA ASPE erschienen.

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