Bild: Swissinfo, 23. Dezember 2020, “Emil Bührle: Die Kunst des Krieges”

Was passiert mit Kunstwerken, die jüdischen und anderen von den Nazis verfolgten Menschen zwischen 1933 und 1945 geraubt wurden oder auf der Flucht unfreiwillig verkauft werden mussten? Welche Verantwortung trägt die neutrale Schweiz, die während des Zweiten Weltkrieges ein wichtiger Umschlagplatz für Kunstgüter war? Was machen wir mit Kulturgütern, die im Kontext der kolonialen Ausbeutung in unser Land gelangten? Wie gehen wir mit dem historischen Unrecht in unserem kulturellen Erbe um? Wie wollen wir heute Gerechtigkeit herstellen für so lange zurückliegendes Unrecht?

Das erinnerungspolitische Debakel um die Kunstsammlung des Waffenhändlers Emil G. Bührle im Zürcher Kunsthaus hat diese Fragen in den Fokus gerückt. Nicht nur, weil Zürichs Institutionen und Eliten eine schlechte Falle im Umgang mit der Geschichte «ihrer» Kunst machen und darum von der internationalen Presse blossgestellt werden. Das Bührle-Debakel hat auch ein langjähriges Versäumnis unseres Landes offengelegt. Es fehlen uns zweckmässige Instrumente für den Umgang mit Kulturgütern, die in Kontexten historischen Unrechts wie dem Faschismus oder dem Kolonialismus die Hand wechselten.

Darum habe ich im vergangenen Dezember zusammen mit 34 Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, eine unabhängige Fachkommission einzusetzen. Diese soll für Kunstwerke, die im Zusammenhang mit der Nazi-Diktatur die Hand wechselten und deren Besitzansprüche ungeklärt sind, «gerechte und faire» Lösungen im Sinne der internationalen Verpflichtungen der Schweiz suchen. So wie dies in den Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Erklärung von Theresien­stadt von 2009 verankert ist. Im Streitfall würde die Kommission die Fakten aufarbeiten und eine fachlich fundierte Empfehlung abgeben. Vergleichbare Kommissionen in Deutschland, Österreich, Frankreich, Grossbritannien und in den Niederlanden haben sich bewährt und konnten neben der Lösung konkreter Fälle auch zu einer Verbesserung der Erinnerungskultur beigetragen. Der Bundesrat soll auch prüfen, ob Kulturgüter aus kolonialen Kontexten ebenfalls zum Aufgabenfeld der Kommission gehören sollten.

Letzte Woche gab der Bundesrat bekannt, dass er mit der Einsetzung einer Kommission grundsätzlich einverstanden ist. Es brauche gerechte und faire Lösungen bei Kulturgüterstreitigkeiten – sowohl bei Nazi-Raubkunst als auch bei Kulturgütern aus einem kolonialen Kontext. Diese Zustimmung ist eine Premiere in der Schweiz und ein politischer Durchbruch. Der nächste Schritt muss sein, die Kommission gemäss den in meinem Antrag skizzierten Rahmenbedingungen bald einzurichten.

Endlich scheint unsere Regierung bereit, die von der Schweiz angenommenen internationalen Grundsätze der historischen Verantwortung im Umgang mit Kulturgütern konkret umzusetzen und nicht länger hinter dem Einsatz anderer Staaten zurückzustehen. Die kultur- und aussenpolitische Glaubwürdigkeit der Schweiz würde so gestärkt. Hoffentlich packen National- und Ständerat die Chance und überweisen diese Motion. Um Gerechtigkeit herzustellen – heute!

Dieser Text ist am 23. Februar 2022 als Kolumne in der Südostschweiz erschienen.

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