Die Änderung des Strafrechts, über die wir am 9. Februar abstimmen, will Lesben, Schwule und Bisexuelle vor Hass und Diskriminierung schützen. Wer Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert, beschimpft oder von Dienstleistungen ausschliesst, soll bestraft werden können. Genauso wie die Gerichte heute schon Täter bestrafen können, die Menschen aufgrund der Hautfarbe, Ethnie oder Religion diskriminieren. 

Ist die Ausweitung dieser Strafnorm gegen Rassismus, die 1994 vom Volk beschlossen wurde, auf die sexuelle Orientierung nötig? Ja. Kürzlich wurde das Kind eines homosexuellen Paars in einer Aargauer Spielgruppe abgewiesen – wegen der sexuellen Orientierung der Eltern. Diese Diskriminierung zeigt, welche Erniedrigungen anderssexuelle Menschen in der Schweiz noch erleben müssen. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht hinnehmen.

Am 9. Februar stellt sich nur eine Frage: Sind wir einverstanden, dass das bestehende Diskriminierungsverbot nicht nur für Menschen anderer Hautfarbe, Ethnie oder Religionszugehörigkeit gilt, sondern auch für Homosexuelle und Bisexuelle? Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer wird die Frage mit Ja beantworten.

Entgegen der peinlichen Behauptung der Gegner wird die Meinungsäusserungsfreiheit durch die Anpassung des Strafrechts nicht in Frage gestellt. Genauso wie der heutige Schutz von Menschen mit anderer Hautfarbe, Ethnie oder Religion keine Verletzung der Freiheit darstellt. Alle Meinungen sind in einer freien Gesellschaft erlaubt. Aber Hass, Hetze und Diskriminierung sind keine Meinungen, sondern Straftaten. Damit sie zum Schutz unserer lesbischen, schwulen oder bisexuellen Mitmenschen auch als solche behandelt werden können, braucht es am 9. Februar ein klares Ja.

Dieser Beitrag ist am 15. Januar 2020 in der Südostschweiz erschienen.

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