Im Jahr 2021 standen 1434 Personen auf der Warteliste für eine Organspende. Pro Woche sterben ein bis zwei Menschen, während sie auf ein Organ warten. Dass man selbst oder ein Familienmitglied auf ein Spendenorgan angewiesen sein könnte, ist rund sechs Mal wahrscheinlicher, als dass man seine Organe spenden kann. Das Problem: Es haben sich schlicht zu wenige Menschen ins Organspendenregister eingetragen. Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass 80% der Bevölkerung die Organspende eigentlich befürworten.

All dies zeigt, warum es eine Änderung des Transplantationsgesetz braucht. Die zur Abstimmung stehende Vorlage will bei der Organspende die heutige Zustimmungslösung durch eine erweiterte Widerspruchslösung ersetzen. Wie in vielen Ländern Europas. Die Organspende bleibt selbstverständlich freiwillig. Wer seine Organe nicht spenden möchte, kann dies festhalten oder seinen Angehörigen mitteilen. Es werden aber mehr eigentlich Spendenwillige im Todesfall auch zu Spenderinnen oder Spendern. Damit retten sie Leben. Ein Ja am 15. Mai ermöglicht das.

Dieser Text ist im Concret, dem Publikationsorgan der SP Graubünden, erschienen.

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