{"id":5006,"date":"2025-02-14T14:28:26","date_gmt":"2025-02-14T13:28:26","guid":{"rendered":"https:\/\/jonpult.ch\/de\/?p=5006"},"modified":"2025-09-05T12:56:12","modified_gmt":"2025-09-05T10:56:12","slug":"amnestie-fuer-ukrainekaempfer-als-akt-der-gerechtigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jonpult.ch\/de\/amnestie-fuer-ukrainekaempfer-als-akt-der-gerechtigkeit\/","title":{"rendered":"Amnestie f\u00fcr Ukrainek\u00e4mpfer als Akt der Gerechtigkeit"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img decoding=\"async\" width=\"785\" height=\"521\" src=\"https:\/\/jonpult.ch\/wp-content\/smush-webp\/2025\/02\/Screenshot-2025-02-15-143551.png.webp\" alt=\"\" class=\"wp-image-5007\" srcset=\"https:\/\/jonpult.ch\/wp-content\/smush-webp\/2025\/02\/Screenshot-2025-02-15-143551.png.webp 785w, https:\/\/jonpult.ch\/wp-content\/smush-webp\/2025\/02\/Screenshot-2025-02-15-143551-300x199.png.webp 300w, https:\/\/jonpult.ch\/wp-content\/smush-webp\/2025\/02\/Screenshot-2025-02-15-143551-768x510.png.webp 768w, https:\/\/jonpult.ch\/wp-content\/smush-webp\/2025\/02\/Screenshot-2025-02-15-143551-50x33.png.webp 50w, https:\/\/jonpult.ch\/wp-content\/smush-webp\/2025\/02\/Screenshot-2025-02-15-143551-75x50.png.webp 75w, https:\/\/jonpult.ch\/wp-content\/smush-webp\/2025\/02\/Screenshot-2025-02-15-143551-100x66.png.webp 100w, https:\/\/jonpult.ch\/wp-content\/smush-webp\/2025\/02\/Screenshot-2025-02-15-143551-151x100.png.webp 151w, https:\/\/jonpult.ch\/wp-content\/smush-webp\/2025\/02\/Screenshot-2025-02-15-143551-640x425.png.webp 640w\" sizes=\"(max-width: 785px) 100vw, 785px\" \/><figcaption class=\"wp-element-caption\">Screenshot von der Website des Beobachter, Artikel vom 4. Juli 2024.<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Sehr geehrter Herr Pr\u00e4sident, gesch\u00e4tzte Mitglieder der Rechtskommission,<\/p>\n\n\n\n<p>vielen Dank f\u00fcr die M\u00f6glichkeit, meine Parlamentarische Initiative zu pr\u00e4sentieren. Ihr Inhalt ist einfach und klar: Allen Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, die in der Ukraine gegen die v\u00f6lkerrechtswidrige russische Aggression k\u00e4mpfen, soll eine Amnestie gew\u00e4hrt werden. Diese Amnestie betrifft ausschliesslich Verst\u00f6sse gegen Artikel 94 des Milit\u00e4rstrafgesetzes, der den Eintritt in fremden Milit\u00e4rdienst unter Strafe stellt. F\u00fcr etwaige andere Straftaten, die im Rahmen des Krieges in der Ukraine begangen w\u00fcrden, gilt die Amnestie selbstverst\u00e4ndlich nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zum Formellen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Kompetenz zur Gew\u00e4hrung von Amnestien liegt bei der Bundesversammlung. Diese Zust\u00e4ndigkeit ist eindeutig in Artikel 173 Absatz 1 lit. k der Bundesverfassung sowie in Artikel 232e des Milit\u00e4rstrafgesetzes verankert.<\/p>\n\n\n\n<p>Laut dem St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung bedeutet Amnestie: \u00ab(\u2026) den Verzicht des Staates auf Strafverfolgung oder Strafvollzug gegen\u00fcber einer bestimmten oder unbestimmten Vielzahl von Delinquenten, die bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllen. (\u2026) Anders als etwa das franz\u00f6sische Recht hat sie (die Amnestie) jedoch nicht die Aufhebung oder L\u00f6schung begangener Delikte zur Folge. Die Amnestie ist der Sache nach ein \u2018kollektives Verzeihen\u2019 im Interesse des Staates.\u00bb<\/p>\n\n\n\n<p>Es geht also nicht um die Aufhebung von Urteilen, sondern um den Verzicht auf Strafverfolgung und Strafvollzug. Es geht darum, den Schweizer Ukrainek\u00e4mpferinnen und -k\u00e4mpfern \u00abkollektiv zu verzeihen.\u00bb<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zum \u00f6ffentlichen Interesse<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die zentrale Frage ist nun: Liegt dieses kollektive Verzeihen im \u00f6ffentlichen Interesse der Schweiz? Ich meine klar ja.<\/p>\n\n\n\n<p>Schweizerinnen und Schweizer, die in der Ukraine, beispielsweise in der Internationalen Legion der Territorialverteidigung, gegen die russische Aggression k\u00e4mpfen, verteidigen nat\u00fcrlich in erster Linie das Territorium und die Bev\u00f6lkerung der Ukraine.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf einer \u00fcbergeordneten Ebene verteidigen sie jedoch auch zentrale Werte und Grunds\u00e4tze des V\u00f6lkerrechts sowie des Schweizer Staates: Freiheit, Demokratie, Unabh\u00e4ngigkeit, Souver\u00e4nit\u00e4t und territoriale Integrit\u00e4t.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Grunds\u00e4tze der Souver\u00e4nit\u00e4t und der territorialen Integrit\u00e4t sind v\u00f6lkerrechtlich in der UNO-Charta und in der Schlussakte von Helsinki verankert, welche als eine Art Gr\u00fcndungsurkunde der OSZE gilt. Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz soeben zwei Jahre im Sicherheitsrat der UNO vertreten war und ab n\u00e4chstem Jahr die OSZE pr\u00e4sidieren wird, sind die Grunds\u00e4tze von UNO und OSZE von grosser aussenpolitischer Bedeutung f\u00fcr die Schweiz und entsprechen damit einem hohen \u00f6ffentlichen Interesse unseres Landes.<\/p>\n\n\n\n<p>Freiheit, Demokratie und Unabh\u00e4ngigkeit ihrerseits sind Staatsziele der Schweiz, die im Zweckartikel 2 Absatz 1 der Bundesverfassung mindestens sinngem\u00e4ss festgeschrieben sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn wir die UNO-Charta, die Schlussakte von Helsinki und die Bundesverfassung konsultieren und gleichzeitig bedenken, dass die Ukraine einen legitimen Verteidigungskampf f\u00fchrt \u2013 w\u00e4hrend Russland eine illegale Aggression ver\u00fcbt! \u2013 stellen wir fest, dass der Kampf einzelner Schweizerinnen und Schweizer in der Verteidigung der Ukraine mit den Werten der Schweiz vereinbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Daher besteht aus meiner Sicht ein \u00f6ffentliches Interesse daran, diese Schweizerinnen und Schweizer nicht daf\u00fcr zu bestrafen. Obwohl es formell offenkundig ist, dass sie das Gesetz brechen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zur Neutralit\u00e4t<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Neutralit\u00e4t ist kein Staatsziel der Schweiz. Der Verfassungsgeber hat bewusst auf eine Verankerung der Neutralit\u00e4t im Zweckartikel 2 oder in den aussenpolitischen Grunds\u00e4tzen in Artikel 54 verzichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Grundlage des Neutralit\u00e4tsrechts ist also nicht die Bundesverfassung, sondern das Haager Abkommen von 1907. Die dort verankerten Pflichten der \u00abneutralen Macht\u00bb gelten f\u00fcr den Staat, nicht f\u00fcr die individuelle Entscheidung einer B\u00fcrgerin oder eines B\u00fcrgers. Das Neutralit\u00e4tsrecht verpflichtet den Staat auch nicht, seine eigenen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger zu bestrafen, wenn diese in fremden Milit\u00e4rdienst eintreten.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies wird durch das Recht und die Praxis anderer neutraler Staaten belegt: So kennen etwa \u00d6sterreich und Irland kein generelles Verbot f\u00fcr den Eintritt in fremden Milit\u00e4rdienst, obwohl sie genau wie die Schweiz neutrale Staaten sind. Auch Schweden und Finnland \u2013 die bis vor kurzem selbst als neutral galten \u2013 bestrafen seit jeher fremden Milit\u00e4rdienst nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 6 des Haager Abkommens besagt sogar explizit: \u00abEine neutrale Macht ist nicht daf\u00fcr verantwortlich, dass Einzelpersonen die Grenze \u00fcberschreiten, um in den Dienst eines Kriegsf\u00fchrenden zu treten.\u00bb<\/p>\n\n\n\n<p>Die Frage, ob die Schweiz einzelne B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger f\u00fcr den Eintritt in einen fremden Milit\u00e4rdienst bestraft oder nicht, ist somit keine neutralit\u00e4tsrechtliche und keine v\u00f6lkerrechtliche Frage. Es handelt sich hierbei um eine innere Angelegenheit des Schweizer Rechtsstaates, die in voller Eigenst\u00e4ndigkeit entschieden werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Akt der Gerechtigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Abschliessend m\u00f6chte ich nochmals betonen: Eine Amnestie f\u00fcr die Schweizer Ukrainek\u00e4mpferinnen und -k\u00e4mpfer legalisiert nicht ihr Handeln. Sie f\u00fchrt lediglich zu einem Verzicht auf Verfolgung und Bestrafung durch die Schweizer Milit\u00e4rjustiz aufgrund ihres Eintritts in den Milit\u00e4rdienst f\u00fcr die Ukraine.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies unterscheidet meine Parlamentarische Initiative von den anderen Initiativen, die Sie heute behandeln. Diese fordern Rehabilitierungen, nicht Amnestien. Ebenso unterscheidet sich meine Initiative vom Beschluss unseres Parlaments bez\u00fcglich der Spanienk\u00e4mpferinnen und -k\u00e4mpfern der 1930er Jahre. Diese wurden 2009 \u2013 ich meine zu Recht \u2013 rehabilitiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Rehabilitierung bedeutet, dass vergangene Verurteilungen aufgehoben werden. Amnestie bedeutet, dass in der Gegenwart auf Verfolgung und Bestrafung verzichtet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Spanienk\u00e4mpferinnen und -k\u00e4mpfer baten 1939 um eine Amnestie. Sie erhielten jedoch keine und mussten zum Teil harte Strafen verb\u00fcssen. Erst 70 Jahre sp\u00e4ter, als viele von ihnen bereits verstorben waren, erfolgte die Rehabilitierung. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, heute nicht denselben Fehler zu wiederholen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir k\u00f6nnen und und wir sollten den Ukrainek\u00e4mpferinnen und -k\u00e4mpfern im Hier und Jetzt \u00abkollektiv verzeihen\u00bb, wie es im Kommentar zu unserer Verfassung so sch\u00f6n steht. Wir k\u00f6nnen und wir sollten auf eine Bestrafung dieser B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger verzichten. Es w\u00e4re ein Akt der Gerechtigkeit. Denn sie riskieren ihr Leben f\u00fcr schweizerische, europ\u00e4ische und demokratische Werte.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Diesen Text habe ich in leicht ver\u00e4nderter Form am 14. Februar 2025 als Votum vor der Rechtskommission des Nationalrates gehalten. <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrter Herr Pr\u00e4sident, gesch\u00e4tzte Mitglieder der Rechtskommission,<\/p>\n<p>vielen Dank f\u00fcr die M\u00f6glichkeit, meine Parlamentarische Initiative zu pr\u00e4sentieren. Ihr Inhalt ist einfach und klar: Allen Schweizer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, die in der Ukraine gegen die v\u00f6lkerrechtswidrige russische Aggression k\u00e4mpfen, soll eine Amnestie gew\u00e4hrt werden. Diese Amnestie betrifft ausschliesslich Verst\u00f6sse gegen Artikel 94 des Milit\u00e4rstrafgesetzes, der den Eintritt in fremden Milit\u00e4rdienst unter Strafe stellt. 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